Anwendung der Hypnose Therapie bei: Schlafstörungen
altes Wissen für Menschen von heute
Schlaf ist ein Bedürfnis des Körpers, wie das Essen, das Trinken und die Sexualität. Doch schon eine Nacht der "Schlaflosigkeit" kann so manchen regelrecht zur Verzweiflung bringen. Dadurch kommt es dann leider nicht selten zu einem sich sehr schnell aufbauenden und ungesunden Schlafmittelmissbrauch.
Viele Menschen wissen nicht, wieviel Schlaf sie benötigen. Ein Säugling schläft pro Tag ca. 20 Stunden. In den mittleren Jahren kann man von einer durchschnittlichen Schlafdauer von 7 bis maximal 10 Std. ausgehen. Der ältere Mensch wird mit 4 bis 6 Std. durchaus auskommen.
Schlafstörungen entstehen häufig als Vorbote von vielen verschiedenen Erkrankungen – oder von bestehenden Erkrankungen die nicht in Zusammenhang mit den Schlafstörungen gebracht werden.
Schlafstörungen werden unterschieden durch organische oder nicht-organische Ursachen. Mit Hilfe der Hypnose Therapie kann man an den nicht-organischen Schlafstörungen arbeiten. Diese unterscheidet man als „Dyssomnien“ und „Parasomnien“. „Dyssomnien“ sind meist psychisch bedingte Schlafstörungen, die sich auf Dauer, Qualität oder Zeitpunkt des Schlafs auswirken und eine emotionale Ursache haben. „Parasomnie“ beschreibt Zustände wie das Schlafwandeln, Pavor nocturnus (nächtliche Angst) und Alpträume.
Eine Schlafstörung ist oftmals der Ausdruck einer anderen psychischen oder körperlichen Krankheit. Depressionen gehen meist mit Schlafstörungen einher und gelten als ein erstes Symptom. Ob nun eine Depression oder eine Schlafstörung vorwiegend zu behandeln ist zeigt eine genaue Einzelfallbetrachtung.
Durch hypnotherapeutische Prozessarbeit ist es möglich grundlegende Problemlösungen zu erzielen, so dass es teilweise auch nicht mehr zu nächtlichen Schlafstörungen kommen muss. Mit neu gefundener geistiger und körperlicher Balance und tiefer Entspannung beginnt auch eine Wirkung in den Alltag und ein zufriedeneres Alltagsleben.
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Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten.
Ich behandele sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten.
Die Mehrzahl meiner Leistungen wird durch die privaten Krankenversicherungen, die Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Beihilfestellen übernommen. Hier werden die Kosten je nach Vertrag ganz oder anteilig übernommen.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und richtet sich nach dem gültigen GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
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