Anwendung der Hypnose Therapie bei: Ängste
altes Wissen für Menschen von heute
Ängste sind in unserer heutigen Gesellschaft immer häufiger vertreten. Auslöser sind oft negative angstauslösenden Situationen oder Erlebnisse, belastende oder traumatische Lebensereignisse, Verluste, Trennungen sowie existenziellen Ängste.
Das Vermeiden beängstigender Situationen lässt die Angst größer werden. Zwar erlebt der Betroffene zunächst eine Entlastung, da er sich seiner Angst in diesem Moment nicht stellen muss, aber zugleich erhöht sich die sogenannte Erwartungsangst vor dem nächsten Mal. Ein Angstkreislauf beginnt, der die Betroffenen immer weiter einschränkt, denn die Angst breitet sich wie eine Seuche im Leben des Betroffenen aus.
Neben einer psychisch erhöhten Anfälligkeit für Angstkrankheiten, kann sie auch Begleitsymptom körperlicher Krankheit sein oder auch als Nebenwirkung von Medikamenten auftreten.
Folgende Ängste sind am häufigsten verbreitet:
- Agoraphobie: die Angst vor Menschenmengen, öffentlichen Plätzen.
- Soziale Phobie: im Zentrum steht die Angst vor Blamage, Angst vor kritischer Bewertung oder demütigenden Reaktionen anderer.
- Prüfungsangst: befällt den Menschen meist in Prüfungssituationen mit Zittern, Schwitzen, Kloßgefühlen und kann sich bis hin zum Blackout steigern. Trotz guter Vorbereitung kann das benötigte Wissen dann nicht mehr abgerufen werden, da sich der Körper in einem sehr hohen Stresszustand befindet.
- Generalisierte Angst: steht eine ständig schwelende Besorgnis um Familienmitglieder oder Menschen im nahen Umfeld, das eigene Leben, Zukunftsängste, begleitet von Gefühlen der Depression
- Phobien: sind hauptsächlich auf Objekte gerichtet. Höhenangst, Tunnelangst, Spinnenangst...
Terminkalender
Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten.
Ich behandele sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten.
Die Mehrzahl meiner Leistungen wird durch die privaten Krankenversicherungen, die Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Beihilfestellen übernommen. Hier werden die Kosten je nach Vertrag ganz oder anteilig übernommen.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und richtet sich nach dem gültigen GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
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