Anwendung der Hypnose Therapie bei: Phobie
altes Wissen für Menschen von heute
Eine Phobie ist der äußere Ausdruck einer inneren Furcht, die von sehr starken, Angst machenden Gefühlen begleitet wird, die außerhalb der Kontrolle des Betroffenen liegen und die durch Situationen oder Objekte ausgelöst werden.
Phobien und Ängste sind meist ein altes Reaktionsmuster auf Welt und Umwelt und gehören zu den häufigsten psychischen Symptomen, mit denen Menschen therapeutische Hilfe aufsuchen.
Viele Phobien lassen sich mit klinischer Hypnose schnell, effektiv und nachhaltig beheben. Für jeden einzelnen Fall werden individuelle und flexible Lösungsstrategien entwickelt.
Beispiele für Phobien, die gut in Hypnose bearbeitet werden können:
- Acrophobie: Die Angst vor der Höhe
- Aichmophobie: Die Angst vor Nadeln
- Agoraphobie: Die Angst vor großen, offenen Räumen
- Arachnophobie: Die Angst vor Spinnen
- Aviatophobie: Die Angst vor dem Fliegen
- Canophobie: Die Angst vor Hunden
- Coprophobie: Die Angst vor Exkrementen und Toilettengängen
- Demophobie: Die Angst vor Menschenmassen
- Emetophobie: Die Angst krank zu werden und sich übergeben zu müssen
- Glossophobie: Die Angst davor, in der Öffentlichkeit zu sprechen
- Hemaphobie: Die Angst vor Blut
- Hydrophobie: Die Angst vor Wasser (auch vor dem Duschen)
- Iatrophobie: Die Angst zum Arzt zu gehen
- Klaustrophobie: Die Angst vor abgeschlossenen Räumen
- Mysophobie: Die Angst vor Schmutz und Ansteckung
- Nosocomephobie: Die Angst vor dem Krankenhaus
- Nyctophobie: Die Angst vor der Dunkelheit
- Odontophobie: Die Angst vor dem Zahnarzt
- Soziophobie: Die Angst davor verurteilt zu werden
- Thanatophobie: Die Angst vor dem Tod und davor zu sterben
- Trypanophobie: Die Angst vor Injektionen
Terminkalender
Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten.
Ich behandele sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten.
Die Mehrzahl meiner Leistungen wird durch die privaten Krankenversicherungen, die Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Beihilfestellen übernommen. Hier werden die Kosten je nach Vertrag ganz oder anteilig übernommen.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und richtet sich nach dem gültigen GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
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