Vitamine
altes Wissen für Menschen von heute
Eine kontinuierliche Versorgung mit Vitaminen ist von ganz besonderer Wichtigkeit, da nur die wenigsten Vitamine vom Körper gespeichert werden können.
Das allgemein bekannteste, nicht speicherbare Vitamin ist das
Vitamin C. Jeder kennt es im Zusammenhang mit der Steigerung der Abwehrkräfte und der Stärkung des Immunsystems. Darüber hinaus nimmt das Vitamin C jedoch noch zahlreiche andere Aufgaben im Körper wahr: Bindegewebe, Herz, Blutgefäße, Hormone, Nerven und Knorpel sind bei ihrer Bildung und Instandhaltung auf Vitamin C angewiesen; es schützt die Zellen, neutralisiert freie Radikale und andere Abfallstoffe und unterstützt somit die Entgiftung; die Konzentration von Schwermetallen wird durch Vitamin C verringert; die Aufnahme anderer Vitamine und Mineralien wird gefördert, der Fettstoffwechsel reguliert und auch die Produktion von Botenstoffen im Gehirn wird angeregt.
Durch die Gabe von hochdosiertem Vitamin C können somit auch Krankheiten behandelt werden, bei denen man nicht sofort an Vitaminmangel denkt: zu hohe Cholesterinwerte, depressive Verstimmungen, Gelenkerkrankungen oder auch Herz-Kreislauf-Beschwerden. In der Krebstherapie wird Vitamin C zur Nachsorge bzw. während der Chemo-/Strahlentherapie-Intervalle eingesetzt.
Auch die Vitamine der B-Gruppe werden (bis auf das Vitamin B12) vom Körper wieder ausgeschieden, sodass auch diese in der Infusionstherapie zum Einsatz kommen. B-Vitamine haben vor allem eine positive Auswirkung auf die Hautzellen, die Nerven, den Stoffwechsel und die Blutbildung. Stoffwechselstörungen, Konzentrationsprobleme, eine gestörte Wundheilungsfähigkeit, aber auch Migräne und Schilddrüsenprobleme können auf einen gestörten Vitamin-B-Haushalt hinweisen.
Terminkalender
Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten.
Ich behandele sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten.
Die Mehrzahl meiner Leistungen wird durch die privaten Krankenversicherungen, die Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Beihilfestellen übernommen. Hier werden die Kosten je nach Vertrag ganz oder anteilig übernommen.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und richtet sich nach dem gültigen GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
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